Physiotherapie

Behandlungsmöglichkeit über ein vom Arzt ausgestelltes Verordnungsformular Heilmittelverordnung 13 Maßnahmen der physikalischen Therapie. Wir richten uns nach Anweisung der Gesetzlichen Krankenversicherungen und deren gesetzlichen Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass Patientenaufklärung, Anamnese, Befundung sowie Behandlungsdokumentation Teil der Behandlungszeiten sind. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen.

Gesetzliche Zuzahlungen gemäß § 61 SGB V sind in voller Höhe bis spätestens zum zweiten Behandlungstermin zu entrichten. Die Befreiung der Zuzahlung ist mit Beweis möglich.

Private Zusatzbuchungen oder privatzahlende Anschlußbehandlungen im Nachgang ihrer Verordnungsserie ist möglich.

Sie haben ein Privatrezept als gesetzlich Versicherter oder als Privatkrankenversicherter (PKV- auch Beihilfe). Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und lassen bei ihrer PKV, je nachdem wie der Versicherungsvertrag gestaltet ist, zum Teil-oder Voll zurück erstatten.

Sie haben kein Rezept und können ohne vorherigen Arztbesuch unsere Physiotherapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen. Der Physiotherapeut mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie stellt einen Physiotherapeutischen Befund. Bei einer Zusatzversicherung mit Leistung eines Sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie lässt sich, je nachdem der Versicherungsvertrag gestaltet ist, Teil- oder Voll zurückerstatten.

Wir freuen uns auf Sie

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